Sprache wählen  AGB / Rechtliches AGB / Rechtliches 
Home
Kontakt
Impressum
Buchungsformular
Über uns
SUCHE
Ferienhaus in Kroatien
nach Hauscode
  
ALLGEMEINE INFOS
Über Kroatien
Reiseinformationen
AGB / Rechtliches
SONSTIGES
Newsletter
Downloads
Gästebuch
Detailsuche

Vermittlungsbedingungen

 

M&Z private-doMiZile-kroatien
Mirsada Zonic
Gildenstr. 22
45879 Gelsenkirchen
Deutschland / Germany

Vermittlung von privaten Ferienhäusern und Wohnungen in Kroatien

Telefon:

Fax:

Mobil Deutschland:

Mobil Kroatien

+49  (0) 209/ 81 82 535

+49  (0) 209/ 15 51 299

+49  (0) 163/ 28 888 69

+385(0)  98 / 97 242 43

 

                                           Vermittlungsbedingungen

                                                        M&Z private-doMiZile-kroatien
                                                                    Mirsada Zonic

Sehr geehrte Kunden /Gäste, bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen sorgfältig durch.

Status von M&Z private-doMiZile-kroatien, Mirsada Zonic:

Wenn Sie mit Hilfe von M&Z private-doMiZile-kroatien, Mirsada Zonic, nachfolgend Vermittler oder M&Z genannt, eine private Unterkunft reservieren, so vermittelt M&Z den Abschluss eines Mietvertrages mit den jeweiligen Vermietern. M&Z handelt bei Abschluss des Vertrages jeweils im Namen und für Rechnung der jeweiligen Vermieter.

M&Z tritt ausschließlich als Vermittler der Privatunterkünfte zwischen den Vermietern und dem Mieter/Gast auf und ist selbst nicht Vermieter oder Reiseveranstalter.

Buchungsablauf:

Auf die Buchung des Kunden, die per Email, Fax, Post, telefonisch oder über Öffnet externen Link in neuem Fensterdas Buchungsformular erfolgen kann, bietet der Vermieter dem Kunden / Mieter den Abschluss eines Mietvertrages durch Zusendung eines Mietvertragsformulars nebst Mietbedingungen an.

Das Buchungsformular wird verschlüsselt übertragen.

Die Übersendung erfolgt durch den Vermittler namens und in Vollmacht des Vermieters. Der Mietvertrag kommt wirksam erst mit Rücksendung eines von dem Kunden / Mieter unterschriebenen Exemplars des Mietvertrages an den Vermittler zustande. Die Übermittlung in Textform genügt.

Die Vertragunterlagen beinhalten die kompletten Kontaktdaten Ihres Vermieters nebst Anschrift und Wegbeschreibung.

Zahlungsmodalitäten:
M&Z ist hinsichtlich der Zahlungen und bezüglich der Rücktrittskosten inkassobevollmächtigt durch die jeweiligen Vermieter, soweit dies in dem Mietvertrag so geregelt ist. Die Fälligkeiten von Anzahlung und Restzahlung richten sich nach dem jeweiligen Mietvertrag.

Rücktritt/Stornierung Gast / Vermieter:
Die Regularien zum Rücktritt / Stornierung für Mieter/Gast  einerseits und / oder Vermieter andererseits ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.

Reiserücktrittsversicherung:
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Vermieter Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen hat.

Haftung/Haftungsbeschränkung  "M&Z"
Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen Privatunterkünfte. Die Durchführung Ihres gebuchten Urlaubsaufenthalts als solches gehört nicht zu unseren Vertragspflichten.

Bei den Angaben zu den einzelnen privaten Unterkünften sind wir auf die Informationen der Vermieter angewiesen. M&Z hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

M&Z gibt Ihnen daher keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.

Die vertragliche Haftung von M&Z als Vermittler ist für jedwede Schäden des Kunden / Mieters, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden / Mieters von M&Z weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder M&Z für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen haftbar ist.

M&Z als Vermittler haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden gegenüber dem Kunden oder seinen Mitreisenden die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, es sei denn, dass M&Z eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt.

Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Eigentümer/Vermieter

M&Z weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter oder Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Der Kunde riskiert sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter vor Ort in Kroatien.

Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder an seiner Einrichtung keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich des Verschuldens oder Nichtverschuldens des Kunden entstehen, empfiehlt M&Z dringend, wenn der Kunde solche Schäden beim Bezug des Objekts oder später feststellt, diese dem Eigentümer/Vermieter gegenüber auch dann unverzüglich anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von ihm verursacht wurden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige/Pass- und Visumsvorschriften

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt.

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).

Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich.

Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren zu lassen. In der Regel wird dies durch Ihren Vermieter in Kroatien, veranlasst.

Bei Ortswechsel ist eine erneute Anmeldung zwingend erforderlich.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Auch wenn in der Praxis nicht immer ein Lichtbild gefordert wird, ist nach den geltenden kroatischen Vorschriften auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.

Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Angehörige anderer Staaten oder staatenlose sollten sich bei den zuständigen Behörden, der Botschaft oder dem Konsulat Kroatiens erkundigen.

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 Euro, bei nachgewiesener Buchung 50 Euro). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Für die Anreise nach Kroatien mit dem Auto benötigen Sie in Österreich und Slowenien die Autobahnvignette. Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in Österreich und Kroatien Mautgebühren zahlen müssen. Die Kfz-Papiere, die Sie bei sich führen müssen, sind Führerschein, Fahrzeugschein und Internationale Grüne Versicherungskarte.

Jeder Unfall sollte bei der örtlichen Polizeistation gemeldet werden. Fahrzeuge mit Karosserieschäden benötigen zur Ausreise eine polizeiliche Schadensbestätigung.

In Kroatien gibt es neben den Polikliniken und Krankenhäusern auch private Ambulanzen und Praxen. Deutsche und Österreicher benötigen einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse; in einigen Fällen ist eine Selbstbeteiligung zu leisten. Private Ärzte (vor allem Zahnärzte) haben oft keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung und sind in bar zu bezahlen. Arztkosten sind in Kroatien wesentlich geringer als in Deutschland oder Österreich.

Grundsätzlich empfiehlt sich stets der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung, wie dies auch für andere europäische Urlaubsländer gilt.

Für Haustiere (Hunde und Katzen) gelten für die Einreise nach Kroatien die gleichen Bedingungen wie bei Reisen innerhalb der EU hinsichtlich der Kennzeichnung per Mikrochip in Verbindung mit einem gültigen internationalen Gesundheitsausweis mit Impfbestätigung, insbesondere Tollwutimpfung.

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.

Der Ersteller übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Allgemeinen Informationen / Einreisebestimmungen keine Gewähr.

Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Weitere touristische Informationen über Kroatien finden Sie bei der Kroatischen Zentrale für Tourismus, dem Außen- und Europaministerium der Republik Kroatien und der kroatischen Startwebsite.

Allgemeine Informationen über Kroatien sowie Einreise- und Zollvorschriften entnehmen Sie bitte auch der Website des Auswärtigen Amts.

Datenschutz:
Die personenbezogenen Daten, die der Gast / Kunde M&Z zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die Vorschriften des Datenschutzgesetztes werden durch M&Z beachtet.


Diese Bedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung
(Mai 2010)

Copyright ©M&Z  private-domizile-kroatien, M. Zonic. Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved.