Reiseinformationen von Zonic

Reiseinformationen


Bitte wählen Sie:

Anreise - Geld - Zollbestimmungen in Kroatien - Post/Telefon - Öffnungszeiten - Wichtige Telefonnummern - Gesundheit - Alleinreisende Minderjährige - Bootschaft - Kroatische Feiertage - Branndschutz - Umweltschutz - Rundfunk - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Anreise

Die Hauptverkehrsstraßen sind in Kroatien gut ausgebaut. Noch dazu führen viele von ihnen durch wunderschöne, sehenswerte Landschaften, was leider gerade in der Hauptsaison zu Staus führen kann.

Autofahrer

Auf den Autobahnen wird Mautgebühr erhoben.

Boote
Deutsche Führerscheine, Bootsführerscheine und Segelscheine werden anerkannt.

Flughäfen

Flughafen Zagreb, Flughafen Split, Flughafen Dubrovnik, Fluggesellschaft Croatia Airlines.


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Geld

In Kroatien zahlt man mit Kuna und Lipa.

Der Wechselkurs ist vor Ort um einiges günstiger als hier in Deutschland und außerdem ist die Ein- und Ausfuhrsumme auf 2000 Kuna beschränkt. Tauschen Sie größere Summen also lieber erst vor Ort.

Um Taschendieben keinen zu großen Gefallen zu tun, sollten Sie auch einige Reisechecks mitnehmen und diese erst nach und nach einlösen.

Kuna (1 Kuna = 100 Lipa).

Im Gebrauch sind Münzen von 1, 2, 5, 10, 20, 50 Lipa und 5 25 Kuna,
sowie Geldscheine von 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 und 1000 Kuna.

Geldwechsel

Devisen werden in Banken, Wechselstuben, auf Postämtern sowie in den meisten Touristbüros, Hotels und auf Campingplätzen gewechselt.

Banken

Die meisten Banken sind von 7–19 Uhr geöffnet, samstags bis 13 Uhr. Diensthabende Banken in größeren Städten sind in Kroatien auch sonntags geöffnet.

Geldautomaten

Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten (z.B. Zagrebacka Banka oder Pomorska Banka) mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte (z.B. Eurocard/Mastercard) möglich.

Kreditkarten

In den meisten Hotels, Restaurants und größeren Geschäften kann man mit einer Kreditkarte bezahlen (z.B. American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard, Visa usw.).

Wechselkurs (Dezember 2009)

1 Euro =  7,306 kroatische Kuna (HRK); 1 HRK = 0,137 Euro
1 Kuna = 100 Lipa  (Dezember 2009)


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Zollbestimmungen in Kroatien

Die Zollbestimmungen der Republik Kroatien wurden mit den Standards der Länder der Europäischen Union in Einklang gebracht. Fremdwährung kann im Wert von 3.000 Euro und einheimische Währung bis 15.000 Kuna frei ein- und ausgeführt werden. Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze zu deklarieren.

Lebensmitteleinfuhr

Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 Liter Wein, 1 Liter hochprozentigen Alkohol, 2 Liter Likör oder Sekt, bis zu 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 Liter H-Milch, bis 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr von Geflügelfleisch ist in Kroatien und den Transitländern, derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland, verboten.

Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person nicht mehr als 300 Kuna überschreiten.

Hinweis

Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, Vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Kroatien

(gültig für Ausländer (PDV))

Für die in Kroatien gekaufte Ware (mit Ausnahme von Treibstoffen) kann die Mehrwertsteuer Rückerstattet werden, falls die einzelne Rechnung höher als 500 Kuna beträgt. Beim Kauf sollten Sie das PDV-P Formular verlangen, das vom Verkäufer ausgefüllt und verifiziert werden muss. Bei der Ausreise müssen die Rechnungen vom Zollamt beglaubigt werden. Die Mehrwertsteuer kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Kauf rückerstattet werden und zwar entweder persönlich beim Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde (die Erstattung findet sofort statt) oder über die Post an die Adresse des Verkäufers unter Angabe der Bankverbindung, auf die der Betrag eingezahlt werden soll. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.

Weitere Informationen

Zollbehörde der Republik Kroatien   Tel. +385 (0)1 - 6 10 23 33


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Post/Telefon

Postämter sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet, samstags bis 13 Uhr.

Diensthabende Postämter in größeren Städten und Touristikzentren sind im Sommer meistens bis 22 Uhr geöffnet.
Briefmarken werden in Postämtern und an Zeitungsständen verkauft.

Telefonieren

Kroatien verfügt über eines der modernsten Telefonnetze Europas (überwiegend digital).  

Telefonieren ist vom Hotel aus, normaler Weise teurer als auf dem Postamt – am günstigsten jedoch von einem der zahlreichen Kartentelefone, die Sie an allen wichtigen Plätzen finden. In Telefonzellen werden ausschließlich Telefonkarten verwendet, die in Postämtern, Zeitungsständen und in vielen Hotels gekauft werden können.Auf Knopfdruck erhalten Sie die Bedienungsanleitung auf dem Display der Kartentelefone auch auf Deutsch. Telefongespräche innerhalb Kroatiens sind übrigens wesentlich günstiger als in Westeuropa, Auslandsgespräche hingegen teurer.


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Öffnungszeiten

Die meisten Geschäfte sind von 8–20 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 8–14 oder 15 Uhr.

Eine kleinere Anzahl von Geschäften ist von 8–12 Uhr und von 17–20 Uhr geöffnet. Eine Vielzahl an Geschäften ist auch täglich (Mo-So) bis 22 Uhr geöffnet, überwiegend im Sommer. In größeren Städten gibt es Geschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind. Betriebe oder auch der öffentliche Dienst sind überwiegend von Montag bis Freitag von 8 Uhr – 16.30 Uhr geöffnet.


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Wichtige Telefonnummern

Vorwahlen

Von Deutschland nach Kroatien:

00385 + Ortvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer

von Kroatien nach Deutschland:        

0049 + Ortvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer

Nortuf

Polizei 92                           

Feuerwehr 93       

Erste Hilfe 94

Pannenhilfe 987
(Wenn Sie aus dem Ausland oder über Mobilefunk anrufen, wählen Sie 00385 1 + die Rufnummer)

ADAC 01-3 44 06 66 (bei Anrufen aus Zagreb ohne die Vorwahl!)

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen: 981
Informationen über örtliche und außerörtliche Telefonnummern: 988
Informationen über internationale Telefonnummern: 902
Wettervorhersage und Straßenzustandsbericht: +385 (0)60 - 52 05 20
Kroatischer Autoklub (HAK) +385 (0)1 - 4 64 08 00

Internet: www.hak.hr          

KROATISCHE ENGEL

Einheitliche Rufnummer für touristische Informationen in ganz Kroatien:

+385 (0)62-999999

Diesen Informationsdienst gibt es vom 1. April bis zum 30. Oktober in kroatischer, englischer, deutscher und italienischer Sprache.


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Gesundheit

Medizinischer Notfall in Kroatien / Gesundheit

Ausländische Touristen zahlen keine Arztkosten, wenn zwischen Kroatien und dem Land, aus dem sie stammen, ein Gesundheitsschutz-Abkommen unterzeichnet wurde. Die Kosten der ärztlichen Behandlung, die aus den Ländern kommen, mit denen kein solches Abkommen besteht, müssen direkt vom Patienten entsprechend einer Preisliste bezahlt werden.

Krankenhäuser und Kliniken findet man in fast allen größeren Städten, Ambulanzen und Apotheken auch in vielen kleineren Orten. Für Patienten, die sich in Lebensgefahr befinden, gibt es außerdem die Transportmöglichkeit mit dem Rettungshubschrauber und dem Gleitboot.

In Kroatien gibt es neben den medizinischen Zentren und Krankenhäusern auch private Ambulanzen und Praxen.

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse, wobei in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung zu leisten ist.

Grundsätzlich empfiehlt sich stets der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung, wie dies auch für andere europäische Urlaubsländer gilt.

 


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Alleinreisende Minderjährige

Für Minderjährige besteht seit dem 31.03.2009 keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme einer Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten, jedoch wird dringend empfohlen sicherheitshalber eine Einverständniserklärung mitzuführen.


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Bootshaft

Adresse

Deutsche Botschaft, Ulica grada Vukovara 64 in 10000 Zagreb

Telefon: +385 (0)1 - 59 12 00

Ein deutsches Konsulat in Split
Obala Hrvatskog Preporoda 10, 21000 Split,
Telefon: +385 (0)21 - 36 21 14 +385 (0)21 - 36 21 14


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Kroatische Feiertage

1. Januar, 6. Januar, Ostern und Ostermontag, 1. Mai, Fronleichnam, 22. Juni, 25. Juni, 5. August, 15. August, 8. Oktober, 1. November, 25. und 26. Dezember


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Brandschutz


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Umweltschutz

Der Schutz der biologischen Verschiedenartigkeit entspricht den geltenden EU-Vorschriften. Das Wasser der kroatischen Adria ist gemäß den EU-Kriterien von sehr hoher Qualität und zum Baden sehr geeignet.

Im Unglücksfall oder bei Verschmutzung des Meeres bitten wir, die Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes, Tel.-Nr. 9155 (kostenfrei) anzurufen.

Zusätzliche Umwelt-Informationen: Tel. +385 (0)1 - 6 10 61 11


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Rundfunk

Hauptsächlich während der Sommersaison werden im zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks neben den regelmäßigen Nachrichten, Verkehrsberichte vom Kroatischen Auto Klub HAK in englischer, deutscher und italienischer Sprache geben, sowie mehrmals täglich Informationen für Nautiker.

Zu jeder vollen Stunde werden ebenfalls vom zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks abwechselnd Nachrichten und Verkehrsberichte direkt aus folgenden Studios gesendet:
Drittes Programm des Bayerischen Rundfunks, Drittes Programm des Österreichischen Rundfunks, RAI Uno, Britisches Virgin Radio und Tschechisches Rundfunk.

Im Laufe des Tages werden darüber hinaus auch wichtige Informationen für Nautiker in englischer und kroatischer Sprache gesendet.


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Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige/Pass- und Visumsvorschriften

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt.

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).

Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich.

Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren zu lassen.

Bei Ortswechsel ist eine erneute Anmeldung zwingend erforderlich.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Auch wenn in der Praxis nicht immer ein Lichtbild gefordert wird, ist nach den geltenden kroatischen Vorschriften auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.

Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Angehörige anderer Staaten oder staatenlose sollten sich bei den zuständigen Behörden, der Botschaft oder dem Konsulat Kroatiens erkundigen.

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 Euro, bei nachgewiesener Buchung 50 Euro). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Für die Anreise nach Kroatien mit dem Auto benötigen Sie in Österreich und Slowenien die Autobahnvignette. Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in Österreich und Kroatien Mautgebühren zahlen müssen. Die Kfz-Papiere, die Sie bei sich führen müssen, sind Führerschein, Fahrzeugschein und Internationale Grüne Versicherungskarte.

Jeder Unfall sollte bei der örtlichen Polizeistation gemeldet werden. Fahrzeuge mit Karosserieschäden benötigen zur Ausreise eine polizeiliche Schadensbestätigung.

In Kroatien gibt es neben den Polikliniken und Krankenhäusern auch private Ambulanzen und Praxen. Deutsche und Österreicher benötigen einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse; in einigen Fällen ist eine Selbstbeteiligung zu leisten. Private Ärzte (vor allem Zahnärzte) haben oft keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung und sind in bar zu bezahlen. Arztkosten sind in Kroatien wesentlich geringer als in Deutschland oder Österreich. Grundsätzlich empfiehlt sich stets der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung, wie dies auch für andere europäische Urlaubsländer gilt.

Für Haustiere (Hunde und Katzen) gelten für die Einreise nach Kroatien die gleichen Bedingungen wie bei Reisen innerhalb der EU hinsichtlich der Kennzeichnung per Mikrochip in Verbindung mit einem gültigen internationalen Gesundheitsausweis mit Impfbestätigung, insbesondere Tollwutimpfung.

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.

Der Ersteller übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Allgemeinen Informationen / Einreisebestimmungen keine Gewähr.

Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Weitere touristische Informationen über Kroatien finden Sie bei der Kroatischen Zentrale für Tourismus, dem Außen- und Europaministerium der Republik Kroatien und der kroatischen Startwebsite.

Allgemeine Informationen über Kroatien sowie Einreise- und Zollvorschriften entnehmen Sie bitte auch der Website des Auswärtigen Amts.

 


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